Zuständigkeiten im baurechtlichen Verfahren
Der vorbeugende Brandschutz ist ein fester Bestandteil jedes Baugenehmigungsverfahrens. Er dient dem Schutz von Menschenleben, Sachwerten und der Einsatzkräfte im Brandfall. Zuständig für die Prüfung und Umsetzung der brandschutztechnischen Anforderungen im Rahmen dieser Verfahren sind in erster Linie die unteren Baurechtsbehörden.
Diese Behörden sind Anlaufstelle für Bauherren, Planer und Architekten, wenn es um die Einreichung und Beurteilung von Bauvorhaben geht – insbesondere bei gewerblichen Objekten, öffentlichen Einrichtungen oder Sonderbauten.
Im Landkreis Göppingen sind folgende Stellen als untere Baurechtsbehörden tätig:
- Gemeindeverwaltungsverband Eislingen / Ottenbach / Salach
- Stadtverwaltung Donzdorf
- Stadtverwaltung Ebersbach an der Fils
- Stadtverwaltung Geislingen an der Steige
- Stadtverwaltung Göppingen
Unterstützung durch den Kreisbrandmeister
In schwierigen Fällen beraten sich die Baurechtsbehörden mit dem Kreisbrandmeister in Fragen des vorbeugenden Brandschutzes. In der Regel reichen diese internen Absprachen aus, und die Bearbeitung bleibt in der Verantwortung der jeweiligen Baurechtsbehörde.
In besonders komplexen Fällen gibt der Kreisbrandmeister eine fachliche Stellungnahme ab und wird somit als Brandschutzsachverständiger tätig.
Beteiligung der Feuerwehr
Gemäß der Verwaltungsvorschrift Brandschutzprüfung (VwV) ist die Feuerwehr unter bestimmten Voraussetzungen am baurechtlichen Verfahren zu beteiligen.
Diese Beteiligung kann durch den örtlichen Feuerwehrkommandanten erfolgen – sofern dieser die Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst besitzt.
Im Landkreis Göppingen ist in solchen Fällen in der Regel der Kreisbrandmeister anzuhören –
ausgenommen sind die großen Kreisstädte Göppingen, Geislingen und Eislingen.
Downloads
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Hinweise zum Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 im Landkreis Göppingen
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Richtlinie für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen zur Leitstelle für die Feuerwehren des Landkreises Göppingen